Nach dem Schutzschirm ist vor dem Schutzschirm

Beitrag von: Viktor Margaritopoulos
12. März 2021

Wie es tatsächlich um die Finanzen eines Unternehmens bestellt ist, lässt sich derzeit nur schwer beurteilen. Lieferanten sollten auf Nummer sicher gehen und sich vor dem Ausfall von Forderungen schützen.

Nach aktuellen Zahlen von Creditreform ist die Zahl der Unternehmensinsol­venzen im vergangenen Jahr um 13,4 Prozent auf 16.300 Fälle gesunken. Das ist der niedrigste Stand seit der Einfüh­rung der neuen Insolvenzordnung im Jahr 1999. 2019 wurden noch 18.830 Insolvenzen gezählt. Die Schäden aus offenen Forderungen stiegen jedoch von 23,5 Mrd. EUR im Jahr 2019 auf 34 Mrd. EUR im Jahr 2020. Trotz des heftigen Konjunktureinbruchs sind die Insolvenzen in Deutschland also wei­ter signifikant gesunken, während die Größe der von einer Insolvenz betroffe­nen Unternehmen und damit auch die Amplitude der Schadenshöhe deutlich gestiegen ist.

Gefahr durch Zombie-Unternehmen

Klar ist: In den von der Pandemie be­sonders betroffenen Branchen wird es Ausfälle geben. Zudem steigt das Ri­siko, dass durch die staatlichen Hilfs­maßnahmen die finanzielle Lage vieler Unternehmen inzwischen nicht mehr präzise zu beurteilen ist. Mit dem Verlust der Transparenz poten­ziert sich die Gefahr, dass ansonsten vi­tale Unternehmen durch den plötzlichen und unvorhersehbaren Ausfall von bisher völlig unauffälligen Abnehmern selbst und vor allem ohne eigenes Verschulden in eine Krise geraten können.

Vor dem Hintergrund der steigenden Ri­siken am Markt ist daher erhöhte Vorsicht geboten. Die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen auf debitorischer Basis ohne Kreditversicherung oder zu­mindest ohne ein adäquates Frühwarn­system ist im aktuellen Marktumfeld ver­gleichbar mit der Arbeit eines Chirurgen am offenen Herzen ohne Licht.

Versicherungsschutz gekappt

Zwei weitere Themen, die den Markt be­reits seit Ausbruch der Krise beschäf­tigten, waren das plötzliche Re-Grading zahlloser Unternehmen sowie die Aus­wirkungen der von Euler Hermes for­cierten Befristung der Limite der Gra­ding-Klasse 6 (entspricht S&P-Mapping von BB/B+) zum Jahresende 2020. In der Folge wurde harsche Kritik am Markt­führer Euler Hermes laut, da diese Maß­nahmen nicht nur die Ebene zwischen Lieferanten und Abnehmer belasten, sondern auch zu massiven multilatera­len Wechselwirkungen in unterschied­lichsten Bereichen führen.

Der Verlust der Deckung von großen Tei­len des Portfolios kann bspw. die struk­turelle Integrität eines laufenden Facto­ring-Programms in Bedrängnis bringen, da mit fehlender Deckung der Rückver­sicherung die Cash-Fähigkeit des Ver­fahrens leidet. Das hat wiederum direk­te Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens.

Auch für die Abnehmer bleibt das nicht folgenlos. Ohne entsprechende De­ckung ist die Belieferung auf debitori­scher Basis für den Lieferanten meist nicht mehr möglich, was zu einer di­rekten Inanspruchnahme der Liquidi­tät des Abnehmers führt.

Mit dem Angebot, Teile des Portfolios gegen Mehrprämie zu entfristen und die bestehenden Befristungen äquiva­lent dem verlängerten Schutzschirm zum 30. Juni dieses Jahres fortzu­schreiben, hat Euler Hermes versucht gegenzusteuern.

Der Befristung voran ging jedoch eine Maßnahme über deren Auswirkungen der Versicherer Euler Hermes nicht ganz so detailverliebt informiert hat, die aber für die Unternehmen von grö­ßer Wichtigkeit sein kann: Im Vorfeld der Befristung erfolgte technisch die Aufhebung der betreffenden Limite. Problematisch ist, dass diese Aufhe­bung eines Limits als Negativmerkmal gilt. Für Kunden mit einer Fabrikati­onsrisikodeckung oder einer Binding-Order-Klausel im Vertrag hat dies zur Folge, dass die Deckung dieser beiden Risiken mit der Aufhebung des Limits für künftige Warenlieferungen und Dienstleistungen erloschen ist. Weder die Gewähr des befristeten Limits noch die Verlängerung des Schutzschirms vermag dies zu heilen. Eine etwaige vereinbarte Nachlaufdeckung gilt erst ab dem Zeitpunkt der Aufhebung. Die Stellungnahme von Euler Hermes zu diesem Punkt steht noch aus.

Liquidität absichern

Auch wenn die Verlängerung des Schutzschirms zu einer Beruhigung geführt hat, lindert sie allenfalls die Symptome. Das eigentliche Problem wird jedoch nicht gelöst, es wird le­diglich auf die Zeit nach dem Schutz­schirm verschoben.

Daher sollte der Abschluss einer Wa­renkreditversicherung in Betracht gezogen werden. Unter Umständen können auch der Einkauf zusätzli­cher Kapazitäten (Top-up-Cover), die Hinzunahme zusätzlicher Deckung von einem zweiten Versicherer (Exze­denten-Cover) oder Alternativen wie Score Cards und Vorkasseregelungen sinnvoll sein. Zudem sollten das De­bitorenportfolio und die bestehenden Verträge auf etwaige Risiken hin über­prüft werden. Lieferanten sollten ihre Kunden nicht nur über die gefährdete Deckung informieren, sondern auch den Versicherer mit aktuellen Finanz­daten versorgen.

Illustration: 123rf.com/Rashad Ashurov

Immer auf dem Laufenden bleiben und einmal monatlich alle Updates des FINANCE Think Tanks erhalten: registrieren Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter!

    * Pflichtfelder

    Es gelten die Datenschutzhinweise der Targecy GmbH. Sie können der Verarbeitung Ihrer erhobenen personenbezogenen Daten jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft durch eine Nachricht an info@targecy.de widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.