Rettungsanker in der Krise mit Sprengstoff für die Zukunft

Beitrag von: Heiner Stemmer, Markus Paffenholz
23. Februar 2021

Die KfW-Sonderprogramme haben vielen Unternehmen in der Corona-Pandemie das Überleben gesichert. Doch die Refinanzierung der Kredite kann zum Boomerang werden. Firmen sollten die Thematik früh angehen.

Die Zahlen sind beeindruckend: Zum Jahreswechsel 2020/21 hat die bundeseigene Förderbank KfW von über 100.000 Anträgen im Rahmen der Sonderprogramme 2020 rund 95 Prozent positiv beschieden; das Antragsvolumen belief sich auf rund 58 Mrd. EUR. Damit hat das Institut seit Beginn der Corona-Pandemie – zusammen mit den jeweiligen Hausbanken und regionalen Förderinstituten – einen elementaren Beitrag geleistet, um die negativen wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen abzufedern.

Hohe Schulden – schlechte Aussichten?

Gleichwohl bleiben die Mittel aus den KfW-Programmen, was sie sind: Kredite, die ratierlich oder am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen sind. Der positive Liquiditätseffekt führt bei vielen Unternehmen zu einer deutlich höheren Nettoverschuldung – häufig bei reduzierter Profitabilität. Das beeinträchtigt nicht nur das Rating, sondern kann auch Probleme bei der Jahresabschlussprüfung verursachen, da Wirtschaftsprüfer für solche Unternehmen die Going-Concern-Prämisse zu ihrem Prüfungsschwerpunkt machen.

Denn im Zuge der Corona-Krise kann der Wirtschaftsprüfer – neben weiteren Aspekten – die Gewinne der Vergangenheit und den leichten Zugriff auf Finanzierungen, die sogenannten Sonnenscheinkriterien, oftmals nicht mehr zur Beurteilung heranziehen. Dies führt zu einer sehr viel intensiveren Befassung mit der Unternehmensplanung, die i.d.R. sogar für einen Prognosezeitraum von 24 Monaten aufzustellen ist. Liegt die Fälligkeit der KfW-Mittel innerhalb dieser Planungsperiode, erwartet der Abschlussprüfer bereits im Zuge seiner Prüfung vom Unternehmen Finanzierungslösungen, die Bestandteil der Planung werden.

Refinanzierungsbedarf mit Kettenreaktion

Gerade die nur auf zwei Jahre abgeschlossenen KfW-Kredite mit endfälliger Tilgung dürften mit Blick auf die Finanzierungssicherheit dabei im Fokus stehen. Einige dieser Kurzläufer sind bereits im zweiten Quartal 2022 fällig und müssen vollständig zurückgezahlt werden.

Besonders groß ist das Refinanzierungsrisiko für die Unternehmen, denen die Hausbank seinerzeit eine längerfristige Laufzeitvereinbarung und/oder ein höheres Eigenobligo verwehrt hat. Das Risiko steigt weiter, wenn für den Kreditnehmer bereits absehbar ist, dass die ursprüngliche Geschäftsplanung für 2021 nicht erreicht werden kann. Bei vielen Kurzläufern wird der ausgelöste Refinanzierungsbedarf mitten in den jeweiligen für die Jahresabschlussprüfung relevanten Prognosezeitraum fallen und könnte im schlimmsten Fall die Erteilung eines uneingeschränkten Abschlussprüfertestats verhindern.

Dies hätte erhebliche Folgewirkungen für die Finanzierung: Es würde die turnusmäßigen Ratings bei Banken oder Warenkreditversicherern verschlechtern und unter Umständen Covenant-Brüche bei individuellen Kreditverträgen nach sich ziehen. Dies könnte in Linien- oder Limitkürzungen seitens der Kreditgeber münden bzw. in Waiver Requests seitens der Kreditnehmer.

Mehr Sicherheit durch frühzeitige Planung

Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig mit dem Thema der Anschlussfinanzierung befassen. Dazu gehört in einem ersten Schritt der Abgleich des benötigten Finanzrahmens zum Zeitpunkt der Antragstellung mit dem Status quo. Denn selbst bei wirtschaftlich stabilen Unternehmen und guter Vorbereitung dauert es von der Kreditbeantragung bis zur ersten Auszahlung erfahrungsgemäß gerade bei größeren Volumina häufig drei bis vier Monate; Unternehmen in Schwierigkeiten benötigen ungleich länger.

Zeigen sich im Planungsabgleich negative Veränderungen und eine Verschlechterung des Risikoprofils, kann die Erstellung eines Independent Business Reviews (IBR) sinnvoll sein. Im Rahmen dieses Reviews werden die Unternehmensplanung und darin enthaltene Maßnahmen durch erfahrene Experten auf Basis einer Vergangenheitsanalyse überprüft und ggf. neue und ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen. Ein IBR schafft damit in schwierigen Unternehmenssituationen Sicherheit und erleichtert die Gespräche mit Finanziers.

Zeigt der Planungsabgleich stabile Verhältnisse, sollten die zur Verfügung stehenden Refinanzierungsoptionen frühzeitig ausgelotet und dokumentiert werden. Dies bietet auch die Möglichkeit, das künftige Tilgungsprofil und die übrigen Bedingungen wie Zinsen, Informationspflichten oder Ausschüttungserlaubnis besser an die Anforderungen des Unternehmens und seiner Gesellschafter anzupassen. Zudem kann bei frühzeitigem Nachweis der Widerstreit zwischen dem Jahresabschlussprüfer, der das Testat erst nach Vorlage des Finanzierungsvertrags erteilen möchte, und der Bank, die danach strebt, den Finanzierungsvertrag erst nach einem uneingeschränkten Testat abzuschließen, vermieden werden. Zusätzlicher Vorteil: Die KfW berechnet bei Sondertilgungen bis zum 30. Juni 2021 den Hausbanken keine Vorfälligkeitsentschädigung.

Illustration: 123rf.com/stalkerstudent

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