Sanierung mithilfe eines M&A-Prozesses

Beitrag von: Jürgen Schwarz
14. August 2019

Bei Zahlungs- oder Finanzierungsproblemen konzentriert sich das Management meist auf Kosteneinsparungen. Eine mögliche Lösungsalternative mittels eines strategischen oder finanzierenden Partners wird in vielen Fällen zu spät sondiert.

Insbesondere bei inhabergeführten Unternehmen mit einer langen profitablen Historie werden „schleichende“ Veränderungen im Marktumfeld oftmals erst wahrgenommen, wenn die Liquidität knapp wird. Können die Covenants der finanzierenden Banken nicht mehr erfüllt werden, hilft auch der langjährige und gute Kontakt zu den Kundenbetreuern der Hausbank nicht weiter, um in Ruhe nach einer operativen Lösung zu suchen, da die Banken sich zunehmend restriktiven regulatorischen Anforderungen stellen müssen.

Eskalationsstufen einer Krise

Die Kapazität des Managements wird bei Liquiditätsproblemen durch die Anstrengungen zur Begrenzung der Krise nahezu vollständig aufgezehrt. Gespräche mit unruhigen Banken, Lieferanten, aber auch besorgten Mitarbeitern bestimmen den Tagesablauf. Die finanzierenden Banken fordern zur Abwendung einer Kündigung des Kreditengagements höhere Sicherheiten ein, häufig auch in Form einer persönlichen Bürgschaft des Unternehmers. Dies ist in der Regel in dem geforderten Umfang nicht darstellbar und überdies nicht empfehlenswert. Unternehmer sollten stattdessen private Mittel für eine nachhaltige Restrukturierung einsetzen.

Wenn die Sicherheiten nicht erhöht werden können, lässt die nächste Eskalationsstufe nicht lange auf sich warten: Der vertraute Kundenbetreuer wird durch die Restrukturierungsabteilungen der Banken abgelöst. Deren an die Intensivmedizin erinnernde Abteilungsnamen wie Work-out, Sanierung/Intensivkunden oder Intensive Care lassen bereits erkennen, dass die Situation zunehmend bedrohlich wird. Den Unternehmer belasten die Sorgen um das Unternehmen und um dessen langjährige Mitarbeiter, aber auch der Gedanke an einen möglichen Vermögensverlust. Das Management muss sich zusätzlich zum operativen Geschäft und zur Krisenbewältigung noch mit einer möglichen persönlichen Haftung aus einer etwaigen Insolvenzverschleppung befassen.

M&A-Prozess schafft Handlungsspielraum

Um die Krise nachhaltig zu bewältigen und sowohl das Unternehmen als auch das Vermögen erhalten zu können, bedarf es nach unserer Erfahrung der „Hilfe von außen“, idealerweise durch ein interdisziplinäres Team, bestehend aus einem in dem spezifischen Geschäftssektor des Mandanten international vernetzten sowie krisenerfahrenen M&A-Berater zur Investorensuche und zur Steuerung des gesamten Verhandlungsprozesses, einem bei den Restrukturierungsabteilungen der Banken anerkannten Restrukturierungsberater sowie einem Fachanwalt für Insolvenzrecht. Folgende äußerst zeitkritische Aufgabenstellungen muss das Beraterteam umsetzen:

  • Erstellung einer auf die Liquiditätssituation angepassten Geschäftsplanung und eines Sanierungskonzepts als Basis für ein von den Banken zumeist als Grundlage für eine etwaige Weiterfinanzierung gefordertes IDW-S6-Gutachten.
  • flankierender M&A-Prozess zur Einholung von ersten, idealerweise belastbaren Interessenbekundungen potenzieller Investoren/Partner zur Bereitstellung der für eine Unternehmenssanierung erforderlichen zusätzlichen Mittel (Fresh Money) und mögliche (Teil-)Ablösung von Banken. Häufig bewegt eine aussichtsreiche Investorensuche die Banken und Warenkreditversicherer zur Weiterfinanzierung bis zum Abschluss des M&A-Prozesses (Stand-Still).
  • Kanalisierung der Bankenkommunikation sowie Verhandlung eines ausreichenden Zeitrahmens zur Erstellung des IDW-S6-Gutachtens und zur Weiterführung der Investorensuche. Liegen das Gutachten und ein Marktspiegel des Investoreninteresses vor, erfolgen vertiefende Verhandlungen zu einer Weiterfinanzierung über die Laufzeit des Sanierungszeitraums zu einem niedrigeren Sanierungszins, ggf. auch unter Verzicht auf einen Teil der Bankschulden (Haircut).

Für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen stellt die Abwägung eines etwaigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung einen „Druckpunkt“ dar und stärkt die Verhandlungsposition des Unternehmens gegenüber den Finanzierern und weiteren Kreditoren. Das bereits vorliegende Gutachten und der laufende M&A-Prozess sind die beiden wesentlichen Grundlagen für eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens sowie den Vermögenserhalt im Zuge eines Schutzschirmverfahrens.

Zeitfaktor entscheidend für den Erfolg

Das offensive Handeln in der Unternehmenskrise und das frühe Einleiten eines Restrukturierungs- und eines „Fast-Track“-M&A-Prozesses bieten eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit für den Erhalt des Unternehmens und des Unternehmervermögens. Nach meinen Erfahrungen aus zahlreichen vergleichbaren Mandaten liegen zwischen einem ersten unverbindlichen Gespräch und dem Start der oben beschriebenen Aktivitäten durch ein idealerweise „eingespieltes“ Team oftmals nur einige Tage.

Illustration: 123rf/natbasil

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