Wege aus der Unternehmenskrise

Beitrag von: Wolfram Lenzen
28. August 2019

Jedes Sanierungsverfahren hat seine Vor- und Nachteile. Im Ernstfall gilt es, zunächst einmal alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.

Geraten Unternehmen in eine Erfolgs- und Liquiditätskrise, bieten sich unterschiedliche Sanierungsoptionen an. Grundsätzlich lassen sich die außergerichtliche Sanierung sowie die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens unterscheiden. Da Sanierungen häufig die Zuführung von frischem Kapital erfordern, kann auch der Einstieg eines Investors eine Option sein – entweder im Rahmen eines Share Deal (Anteilskauf) oder im Rahmen eines Asset Deal (Kauf von Vermögensgegenständen).

Außergerichtliche Sanierung

Der Anstoß für eine außergerichtliche Sanierung wird häufig durch die finanzierenden Banken gegeben. Diese sind aus bankinternen Gründen verpflichtet, bei der Begleitung der Sanierungsbemühungen eines krisenbehafteten Unternehmens ein Sanierungsgutachten einzuholen, das den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (IDW S6/BGH) genügen muss. In einem solchen Sanierungsgutachten wird von einem unabhängigen Dritten untersucht, ob durch geeignete Sanierungsmaßnahmen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Renditefähigkeit, mithin also die Sanierungsfähigkeit, gegeben ist. Eine außergerichtliche Sanierung ist insbesondere im Mittelstand nur dann sinnvoll, wenn das Vertrauen der wesentlichen Gläubiger in die Gesellschafter des Unternehmens gegeben ist. Fremdgeschäftsführer können bei Misstrauen oder bei Zweifeln an der Eignung zur Durchführung des Sanierungsprozesses ersetzt oder um einen erfahrenen Chief Restructuring Officer (CRO) ergänzt werden. Um Haftungsrisiken für die Geschäftsführer und Vorstände auszuschließen, muss bei der außergerichtlichen Sanierung stets beachtet werden, dass innerhalb des Zeitraums der Sanierungsbemühungen keine Insolvenzantragspflicht besteht.

Ein wesentlicher Vorteil der außergerichtlichen Sanierung ist, dass sie weniger öffentlichkeitswirksam ist als eine Sanierung im Insolvenzverfahren. Zudem verursacht eine außergerichtliche Sanierung bei guter Durchführung in der Regel weniger Kosten. Nachteilig ist, dass ein außergerichtlicher Sanierungsversuch alle Gläubiger umfassen muss. Die Stellung der wesentlichen Gläubiger ist bei der außergerichtlichen Sanierung außerordentlich stark. Eine Disziplinierung unnachgiebiger Gläubiger ist kaum möglich.

Der größte Nachteil ist jedoch, dass äußerst effektive Sanierungsmittel, die im Rahmen einer Sanierung im Insolvenzverfahren zur Verfügung stehen, bei der außergerichtlichen Sanierung nicht anwendbar sind. Dies heißt, dass die zur Sanierung vorgesehenen Maßnahmen finanzierbar sein müssen. Ist das nicht gegeben, bleiben die Sanierung im Insolvenzverfahren oder der Unternehmensverkauf.

Sanierung im Insolvenzverfahren

Besteht eine Insolvenzantragspflicht (Zahlungsunfähigkeit nach §17 InsO oder Überschuldung nach §19 InsO), kommt nur die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Betracht. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§18 Abs. 1) besteht ein Antragsrecht, d.h., dass die Möglichkeit der Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens auch dann eine Option ist, wenn die faktische Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist.

Die Sanierung im Insolvenzverfahren bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Dazu zählen sowohl das Insolvenzausfallgeld für bis zu drei Monate, das die Liquidität des Unternehmens schont, als auch die Begrenzung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer auf maximal drei Monate und mögliche Abstriche bei den Sozialplanansprüchen der Beschäftigten. Hinzu kommt die Möglichkeit, nachteilige Verträge einseitig aufzulösen und einzelne unkooperative Gläubiger zu disziplinieren.

Nachteilig ist, dass Sanierungen im Rahmen von Insolvenzverfahren Öffentlichkeit erzeugen und einem klaren gesetzlichen Rahmen folgen müssen. Insolvenzverfahren gehen zudem mit einem Verlust der Einflussnahme von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen einher. Dem kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens begegnet werden, bei dem die Geschäftsführung grundsätzlich die Verwaltungs- und Verfügungsmacht behält.

Sanierung durch Unternehmensverkauf

Die Aufnahme eines Investors im Rahmen einer Unternehmenssanierung kann sowohl im außergerichtlichen Sanierungsprozess als auch im Insolvenzverfahren eine Option sein. Ein Investoreneinstieg ist in beiden Fällen sowohl in Form eines Share Deal als auch in Form eines Asset Deal möglich. Der Share Deal erfolgt im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durch eine Insolvenzplanlösung (Erhalt des Rechtsträgers).

Für die Eigentümer hat der Einstieg eines Investors den Vorteil, dass frisches Kapital zur Verfügung gestellt wird. Handelt es sich um einen strategischen Investor, kann der vollständige oder teilweise Unternehmenskauf zudem die strategische Positionierung des Krisenunternehmens stärken. Die Aufnahme eines Investors ist auch immer dann sinnvoll, wenn die wesentlichen Gläubiger das Vertrauen in die bisherigen Gesellschafter verloren haben. Mit dem Verkauf gehen typischerweise die Einflussmöglichkeiten der bisherigen Gesellschafter ganz oder teilweise verloren. Zudem werden Verkaufsprozesse sowohl im Bereich der außergerichtlichen Sanierung als auch im Insolvenzverfahren häufig dazu genutzt, um eine Vergleichsoption für die Gläubigerbefriedigung aufzeigen zu können.

Illustration: 123rf.com/Stefanina Hill

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