Aufsichtsrat in Familienunternehmen: Tipps für Einsteiger

Beitrag von: Klaus Weigel
27. Oktober 2021

Für ein Beirats- oder Aufsichtsratsmandat kann man sich nicht bewerben. Man wird angesprochen. Welche Qualifikationen muss ein Kandidat mitbringen und welche Rolle spielt Vitamin B?

Neben den Unternehmen, für die der Gesetzgeber qua Rechtsform bzw. Mitarbeiterzahl einen Aufsichtsrat verpflichtend vorschreibt, werden freiwillig auch in den übrigen Unternehmen vermehrt Kontroll- bzw. Aufsichtsgremien gebildet. Von den im Rahmen einer aktuellen Studie von PwC und Intes rund 250 befragten Familienunternehmen setzten z.B. über 80 Prozent auf die Expertise eines Beirats bzw. Aufsichtsrats. Vor 20 Jahren waren es noch nicht einmal 40 Prozent. Diese freiwilligen Gremien unterliegen keinerlei gesetzlichen Vorschriften und sind daher frei gestaltbar. Wie aber werden diese Gremien besetzt und wie wird man eigentlich Beirat oder Aufsichtsrat?

Beirat bzw. Aufsichtsrat wird man normalerweise nicht durch eine klassische Bewerbung. In der Regel erfolgt eine Ansprache durch die Gesellschafter des betreffenden Unternehmens, den Vorsitzenden des Beirats oder Aufsichtsrats oder einen in die Suche eingeschalteten externen Berater. Während für die Besetzung von operativen Führungspositionen die Beauftragung von spezialisierten Personalberatern inzwischen gängige Praxis ist, hat sich dies für Positionen im Beirat oder Aufsichtsrat in mittelständischen Unternehmen noch nicht überall durchgesetzt.

In der o.g. Studie gaben 80 Prozent der befragten Unternehmen an, bei der Neubesetzung ihres Beirats bzw. Aufsichtsrats auf Personen aus ihrem eigenen persönlichen Netzwerk zurückgegriffen zu haben. Lediglich 20 Prozent der Unternehmen wählten ihre familienfremden Beirats- bzw. Aufsichtsratsmitglieder mithilfe eines strukturierten Prozesses aus. Wenn man bedenkt, dass Beiräten bzw. Aufsichtsräten als strategischen Sparringspartnern eine immer größere Bedeutung gerade auch bei Familienunternehmen zukommt, ist dieses Ergebnis schon erstaunlich. Man würde wohl kaum einen neuen Geschäftsführer ohne ein genaues Anforderungsprofil und ohne einen professionellen Aus­wahlprozess rekrutieren.

Eigenheiten von Familienunternehmen

Familienunternehmen weisen gegenüber Kapitalmarktunternehmen einige Besonderheiten auf. Diese ergeben sich aus möglichen Gegensätzen von Familien-bzw. Gesellschafterinteressen und den Unternehmensinteressen. Auch wenn es häufig bei der Gründergeneration längere Zeit eine Interessensidentität zu geben scheint, sind bei Familienunternehmen nicht Harmonie, sondern Konflikte zwischen Familie, Gesellschaftern und Management eher die Regel.

Bei der Besetzung von Beiräten bzw. Aufsichtsräten in Familienunternehmen sollten diese unterschiedlichen Interessenslagen berücksichtigt werden. Zielsetzung eines freiwilligen Beirats bzw. Aufsichtsrats kann es z.B. sein, die Geschäftsführer zu überwachen und zu kontrollieren, externes Know-how zu nutzen oder unterschiedliche Gesellschafterinteressen auszugleichen. Gerade bei einem komplexeren Gesellschafterkreis besteht häufig das Bedürfnis, die Geschäftsführung zu kontrollieren und ihre Kompetenzen einzugrenzen, indem der Beirat bzw. Aufsichtsrat bei bestimmten Geschäften zustimmungspflichtig ist. Hier hat der Beirat die vornehmliche Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung sicherzustellen und damit zugleich für eine nachhaltige Wertsteigerungspolitik zu sorgen. Ein eher beratender Beirat bzw. Aufsichtsrat unterstützt hingegen die Geschäftsführung vor allem in strategischen Fragestellungen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich die Geschäftsführung aus eher noch jüngeren Familienmitgliedern zusammensetzt.

Neutralität schafft Vertrauen

Bei der Besetzung eines Beirats bzw. Aufsichtsrats sollte ein besonderes Augenmerk auf die Qualifikation und Unabhängigkeit seiner Mitglieder gelegt werden. Es empfiehlt sich daher, vor allem Personen in den Beirat bzw. Aufsichtsrat zu berufen, die über keine familiären, persönlichen oder geschäftlichen Bindungen zu den Gesellschaftern bzw. Führungspersönlichkeiten des Unternehmens verfügen. Personen, die dem Unternehmen bereits z.B. als Berater zur Seite stehen, sind daher eher nicht geeignet, da sie durch ihre ande­ren Funktionen befangen sein können. Dies trifft ebenfalls auf Lieferanten und Kunden des Unternehmens zu.

Vorbereitung auf eine Mandatstätigkeit

Wer sich grundsätzlich für eine Tätigkeit als Beirat bzw. Aufsichtsrat interessiert, sollte sich zunächst einmal fragen, in welcher Art von Unternehmen er ein Mandat übernehmen möchte und ggf. auch wann. Was sind besondere persönliche bzw. fachliche Fähigkeiten und Erfahrungen, die man in ein Aufsichts- bzw. Beiratsgremium einbringen kann? Oder auf den Punkt gebracht: Warum sollte ein Unternehmer gerade mich in seinen Beirat bzw. Aufsichtsrat holen? Was zeichnet mich im Vergleich zu anderen potenziellen Kandidaten aus?

Bei der Art der Unternehmen ist zu differenzieren nach kapitalmarktorientierten Unternehmen, für die noch zusätzlich besondere Anforderungen gelten, und mittelständischen Familienunternehmen, bei denen man eher nach anderen Unternehmerpersönlichkeiten bzw. erfahrenen Managern sucht. Gerade bei Familienunternehmen sind der gegenseitige Respekt und das Vertrauen in die betreffende Person die wichtigsten Auswahlkriterien für einen Beirat oder Aufsichtsrat. Sie stehen häufig noch über einer fachspezifischen Qualifikation bzw. Unabhängigkeit. Für den Vorsitzenden eines Beirats bzw. Aufsichtsrats sind dann zusätzlich eine langfristige Führungskompetenz und idealerweise auch eine vorhandene Mandatserfahrung erforderlich. Häufig unterschätzt wird der Zeitaufwand, der für eine Mandatstätigkeit erforderlich ist. Gerade in der letzten Zeit hat das Arbeitspensum von Beiräten bzw. Aufsichtsräten durch neue Anforderungen deutlich zugenommen.

Für Sichtbarkeit sorgen

Wie bereits erwähnt, erfolgt die Neubesetzung von Beiräten bzw. Aufsichtsräten durch eine Ansprache von außen. Insofern gilt es zunächst ein­mal, das relevante Umfeld auf das eigene Interesse sowie auf die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Tätigkeit als Beirat bzw. Aufsichtsrat aufmerksam zu machen. Dazu ist es dann aber auch erforderlich, seine persönlichen Alleinstellungsmerkmale herauszuarbeiten. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit gering, auf ein Mandat von außen angesprochen zu werden, wenn die eigenen Talente bisher von der Umwelt nicht besonders gewürdigt wurden. Oder wie es der Unternehmensberater und Buchautor Rudolf Ruter schreibt: „‚Vitamin B‘ ist noch immer wichtig, aber verliert immer mehr an Bedeutung.“ Stattdessen nehme der Stellenwert von „Vitamin Q“ (= Qualifikation) zu.

Gute Beirats- und Aufsichtsratsmitglieder drängen sich nicht auf, sie wollen vielmehr „ausgewählt“ werden. Dafür gilt es, ein umfangreiches Networking zu betreiben. Hierzu gehören der Kontakt zu wesentlichen Vermittlern und Plattformen für Beiräte und Aufsichts­räte, der Austausch mit erfahrenen „Berufs“-Aufsichtsräten und Beirats- bzw. Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Mitgliedschaft in einer oder mehreren Aufsichtsrats-Vereinigungen. Auch die regelmäßige Teilnahme an speziellen Veranstaltungen für Beiräte und Aufsichtsräte oder auch für Familienunternehmer kann hilfreich sein. Erfahrene Beiräte und Aufsichtsräte bestätigen immer wieder, dass die Erlangung des ersten Mandats häufig am langwierigsten und schwierigsten war. Nicht jede Ansprache auf ein Mandat führt gleich zum Ziel. Es gibt auch bei der Besetzung von Beiräten bzw. Aufsichtsräten Absagen. Letztlich muss auch das Mandat zur betreffenden Person passen. Eine Fehlentscheidung bezüglich einer Mandatsübernahme bleibt Teil des eigenen Lebenslaufs. Nicht nur der Fall Wirecard zeigt, wie wichtig auch vor der Übernahme eines neuen Mandats eine sorgfältige Due Diligence in dem betreffenden Unternehmen ist – auch im Hinblick auf Stil, Werte und Kultur.

Illustration: 123rf.com/siraanamwong

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