„In schwierigen Fällen reicht der Wald-und-Wiesen-Anwalt nicht aus“

Beitrag von: Boris Karkowski
23. Mai 2018

Karl Heinz Einhäuser ist Geschäftsführer des thüringischen Nougat und Fruchtriegelherstellers Viba Sweets. Die ersten Jahre nach seinem Einstieg kam das Unternehmen ganz ohne Anwälte aus, doch inzwischen arbeitet er eng mit unterschiedlichen Kanzleien zusammen. Was ihm dabei wichtig ist und was ihn stört, sagt er hier. Die Mandantenperspektive.

Unser Unternehmen blickt heute auf eine 125-jährige Geschichte zurück, die allerdings 1992 fast zu Ende gegangen wäre, weil sich das Unternehmen in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand. Da sich kein Käufer finden ließ, haben der langjährige Produktionsleiter Holger Storch und ich das Unternehmen selbst übernommen. Ich war damals als Restrukturierer tätig. Die ersten sechs, sieben Jahre hatten wir gar keinen Anwalt, nur mal bei Bedarf einen Notar. Doch als das Unternehmen wuchs und wir über die Region Thüringen hinaus aktiv wurden, benötigten wir rasch professionelle Rechtsunterstützung. Das lag vor allem an Wettbewerbern, die uns nun wahrnahmen und Abmahnungen schickten. Natürlich sind wir als relativ kleiner Mittelständler mit rund 45 Millionen Euro Jahresumsatz bemüht, so wenig Anwälte wie möglich zu beschäftigen. Bei Lebensmittelrechtsfragen zum Beispiel nutzen wir darum gern die (kostenlose) Expertise unserer Branchenverbände. Aber das hat natürlich Grenzen; vor allem wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht. Heute haben wir weiterhin keinen Inhouse-Anwalt, aber vier „feste“ Anwälte, mit denen wir eng zusammenarbeiten: je einen für die Bereiche Wettbewerbs-, Marken-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Beim Arbeitsrechtler ist uns die regionale Nähe wichtig, damit der Weg zum Gerichtsstand nicht so weit ist. Bei potenziell sehr teuren Themen wie Marken- und Wettbewerbsrecht hingegen ist die Kompetenz das wichtigste Auswahlkriterium. Das ist uns wichtiger als das Honorar. In schwierigen Fällen reicht der Wald-und-Wiesen-Anwalt nicht aus. Wenn man nicht bereit ist, Qualität einzukaufen, kann man eine Verteidigung mit einem Anwalt auch gleich sein lassen. Gleiches gilt natürlich für gesellschaftsrechtliche Beratung, beispielsweise bei Beteiligungen. Hier steht zu viel Geld auf dem Spiel, als dass wir an der falschen Stelle sparen würden.

Ich muss allerdings zugeben, dass die Auswahl gerade von Spezialisten eher „zufällig“ erfolgt. Wir machen keine großen Marktrecherchen, sondern verlassen uns auf Empfehlungen aus unserem Netzwerk. Das besteht aus unseren Bestandsberatern sowie befreundeten Unternehmern oder anderen Kollegen, die einen ähnlichen Rat schon einmal gebraucht hatten. Das ist vielleicht nicht perfekt so, hat uns aber auch noch nicht geschadet.

Am liebsten kurz am Telefon

Am liebsten sind mir vielbeschäftigte Kanzleien. Selbstverständlich erwarte ich eine schnelle Rückmeldung, aber die gern kurz auf den Punkt gebracht. Besser, ich bekomme in fünf oder zehn Minuten Telefonat eine Marschrichtung vorgegeben, als dass die Kanzlei erst eine umfangreiche Einschätzung verfasst. Mit Kanzleien, von denen ich immer wieder mal eine kurze Beratung benötige, haben wir Pauschalhonorare vereinbart.

Bei den Steuerberatern ist uns nicht das letzte Quäntchen fachlicher, juristischer Expertise wichtig, sondern eine reibungslose Alltagsroutine. Unser Steuerberater bearbeitet unsere Themen inzwischen sehr souverän und routiniert, die Zusammenarbeit beispielsweise mit Kollegen im Unternehmen ist reibungslos. Das ist wichtig, weil wir auch immer wieder kurzfristig im Tagesgeschäft Rat zum Beispiel bei Zoll- oder Umsatzsteuerfragen benötigen. Wenn der Steuerberater einmal nicht weiterweiß, hat er aber eine Empfehlung, wer stattdessen weiterhelfen könnte.

Da ich selbst früher einmal in der Wirtschaftsprüfung tätig war, glaube ich, die Arbeit auch heute noch ganz ordentlich beurteilen zu können. Meiner Meinung nach war der Wirtschaftsprüfer früher mehr Gesprächspartner auch für Strategisches. Das ist heute weniger der Fall, dafür ist der Prüfungsaufwand offenbar zu umfangreich geworden. Für den Austausch über den Tellerrand hinweg bleibt da nur noch wenig Zeit – vielleicht beim Mittagessen zum Auftakt oder zum Abschluss der Prüfung. Die Wirtschaftsprüfer müssen aufpassen, dass sie nicht zum „Hakelmacher“ verkommen, mit dem man nur noch diskutiert, wie viel Publizität sein muss. Wir haben aber keine Neigung, den Wirtschaftsprüfer schnell zu wechseln. Denn beim Mittelständler sollten Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfer aufeinander eingespielt sein, sonst wird es unnötig aufwendig – und teuer, auch wenn es ja häufig Pauschalhonorare gibt. Einmal jedoch haben wir auch schon den Prüfer ausgetauscht: Ein junger Prüfer meinte, er müsse das Testat einschränken. Dem fehlte offenbar die notwendige Erfahrung.

Bildnachweis: privat

Immer auf dem Laufenden bleiben und einmal monatlich alle Updates des FINANCE Think Tanks erhalten: registrieren Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter!

    * Pflichtfelder

    Es gelten die Datenschutzhinweise der Targecy GmbH. Sie können der Verarbeitung Ihrer erhobenen personenbezogenen Daten jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft durch eine Nachricht an info@targecy.de widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.