Minderheitsbeteiligung: Finanzinvestoren auf dem Rücksitz

Beitrag von: Joern Herseth, Johanna Russo
18. Dezember 2020

Corona hat viele Unternehmen in Bedrängnis gebracht. Mit dem Verkauf einer Minderheitsbeteiligung an einen Finanzinvestor lässt sich das Eigenkapital stärken – mit der Option eines Rückkaufs.

Keine Frage: Die Corona-Krise hat die Wirtschaft eiskalt erwischt. Es ist aber nicht die Pandemie – mit dem damit einhergehenden Lockdown – allein, die einen ökonomischen Abschwung verursacht hat. Während frühere Krisen oft eindeutig identifizierbare Gründe hatten – 2001 war es etwa der Neue Markt, 2008 Lehman –, traf die Corona-Pandemie gleich auf mehrere Faktoren, die als Brandbeschleuniger wirken: seit Langem günstige und vermutlich nachhaltig niedrige Kreditkonditionen, politische Instabilität in einigen Ländern Europas und in Übersee, ein sich immer schneller wandelndes Konsumverhalten sowie die Digitalisierung und die damit einhergehende Notwendigkeit zur Transformation. Die Wucht der Corona-Krise zeigt sich folglich nicht nur in den unmittelbar betroffenen Branchen wie dem Tourismus, der Gastronomie, dem Einzelhandel und der Luftfahrt, sondern auch in nachgelagerten Bereichen, angefangen bei der Reinigungsbranche an Flughäfen bis zum Ersatzteilhersteller im Flugzeugbau.

Ausweg aus der Klemme

Kurzarbeit, staatliche Überbrückungshilfen und Reserven aus guten Zeiten haben die Liquiditätsprobleme vieler betroffener Unternehmen lediglich vertagt. Um Unternehmen mit Liquiditätsengpässen auch langfristig wieder Luft zu verschaffen, bietet sich der Einstieg eines Investors bspw. über eine Minderheitsbeteiligung an. Der Vorteil aus Unternehmenssicht: Der Unternehmer behält die Kontrolle über sein Lebenswerk, gleichzeitig wird das Eigenkapital gestärkt. Zudem bietet der Private-Equity-Geber auch Zugang zu externen Experten außerhalb des strategischen Wettbewerbs an. Unternehmen haben inzwischen eine enorme Auswahl vor allem an spezialisierten Finanzinvestoren, die sich auf die Branche, Größe und Situation des Unternehmens verstehen. Beides – Geld ebenso wie Wissen – bringt der Finanzinvestor rein zum Zweck der Wertsteigerung des Unternehmens ein. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Unternehmer zu einem späteren Zeitpunkt seine Anteile vollständig zurückkauft.

Alles auf den Prüfstand

Dennoch haben Unternehmer häufig Vorbehalte gegen Beteiligungsgesellschaften: Hat der Investor genügend Branchenkenntnisse? Verfolgt er die richtige Zielsetzung? Zudem kann dem Finanzinvestor, auch beim Verkauf eines Minderheitsanteils, ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Im direkten Gespräch lassen sich die Bedenken häufig ausräumen. Schließlich können die meisten Beteiligungskapitalgeber mit einer Investitionshistorie aufwarten und haben bereits viel Erfahrung mit Mittelstandsbeteiligungen gesammelt.

Doch nicht nur der Investor steht auf dem Prüfstand. Wer eine Minderheitsbeteiligung abgeben will, muss sich auf den Verkaufsprozess sorgsam vorbereiten. Dazu gehört, die Vergangenheit selbstkritisch aufzuarbeiten und die Unternehmensperspektiven mit einem fundierten Businessplan zu untermauern. Schließlich muss auch der Kapitalgeber sehr genaue Vorstellungen entwickeln, wie sich das Investment rechnen soll. Auch im Rahmen einer Minderheitsbeteiligung wird der Private-Equity-Geber sowohl Voraussetzungen definieren als auch deren Umsetzung einfordern. Dabei gilt: Beteiligungsgesellschaften investieren in Menschen, in deren Ideen, Fach- und Führungskompetenz und suchen sich zudem Expertise von außen. Von einer im Vorfeld präzise formulierten Vorstellung profitieren alle. Dazu gehören Angaben über Rendite und Haltedauer und auch eine Rückkaufoption des Unternehmers.

Illustration: 123rf.com/pbbig

Immer auf dem Laufenden bleiben und einmal monatlich alle Updates des FINANCE Think Tanks erhalten: registrieren Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter!

    * Pflichtfelder

    Es gelten die Datenschutzhinweise der Targecy GmbH. Sie können der Verarbeitung Ihrer erhobenen personenbezogenen Daten jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft durch eine Nachricht an info@targecy.de widersprechen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.